
Handelt es sich nicht um die Vermittlung von Grundkenntnissen (z.B. BR I oder II, AR I usw.), muss der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des BAG die Kosten eines BR-Seminars nur übernehmen, wenn die Teilnahme erforderlich ist. Diese restriktive Rechtsprechung führt zu Problemen immer dann, wenn ein BR kurzfristig aus gegebenem Anlass eine Schulung zu einem bestimmten Thema benötigt. Häufig stehen dann entsprechende Schulungen gar nicht oder erst viel zu spät auf den Lehrplänen der verschiedenen Bildungsträger. So sind Schulungen über Strategie und Taktik von Sozialplanverhandlungen meist sehr kurzfristig nötig, nachdem der AG über eine geplante Betriebsänderung unterrichtet hat. In solchen Fällen bieten wir zu allen Themen kurzfristige Schulungen gem. § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kosten für ein Tagesseminar liegen bei etwa 1.500,00 EUR zuzüglich Nebenkosten und MwSt., sie müssen aber immer mit dem AG vorher vereinbart werden.